Der Befund

EI 90, F 90, feuerbeständig — warum die Suche nach der Klasse ins Leere läuft

Ein Fachplaner denkt in europäischen Klassen. Ein Zulassungsbescheid schreibt Bauordnungsrecht. Beide meinen dieselbe Anforderung und benutzen dafür kein gemeinsames Wort — deshalb findet eine Volltextsuche über Bescheide den passenden Bescheid strukturell nicht.

Was gemessen wurde

Der Bescheid Z-19.53-2303 — Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen, 29 Seiten — wurde beim DIBt geladen und ausgezählt. So oft kommen die Suchwörter darin vor:

Zeichenfolge im BescheidTreffer
EI90 / EI 90 / EI-900
F90 / F 900
100 mm (als Wanddicke)0
feuerbeständig3
≥ 10 cm (Bauteildicke, Tabelle 4)1

Es sind zwei Lücken übereinander. Die Vokabellücke: EI 90 gegen feuerbeständig. Und die Einheitenlücke: Der Planer hat 100 mm, der Bescheid hat ≥ 10 cm — gesucht wird also eine Intervallprüfung, geliefert wird ein Zeichenkettenvergleich.

Die Vokabeln

Grobe Zuordnung der Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2 zu den Begriffen der Musterbauordnung und zur alten Benennung nach DIN 4102. Sie ist eine Lesehilfe und keine Gleichsetzung: Welche Klasse ein Bauteil im konkreten Einbau erreicht, steht im Bescheid und nirgendwo sonst.

DIN EN 13501-2BauordnungsrechtDIN 4102 (alt)
EI 30feuerhemmendF 30
EI 60hochfeuerhemmendF 60
EI 90feuerbeständigF 90
EI 120hochfeuerbeständigF 120
EI 180Brandwand-Niveau (bauteilabhängig)F 180

Und im Bestand?

So viele der 6.478 Verzeichniseinträge (Stand 11.08.2026) führen die Zeichenfolge überhaupt irgendwo — fast ausschließlich im Handelsnamen eines Produkts, nicht als Eigenschaft:

Das ist der ganze Punkt: Wer nach der Klasse sucht, bekommt die Produkte, die sie zufällig im Namen tragen, und nicht die, die sie erreichen.

Was Zulassungsakte heute kann — und was nicht

Heute durchsucht Zulassungsakte die amtlichen Verzeichnisse: Nummer, Gegenstand, Handelsname, Inhaber, Sachgebiet und Geltungsdauer über 6.478 Bescheide. Die Übersetzung EI 90 → feuerbeständig und 100 mm → ≥ 10 cm geht noch nicht: Sie braucht die Merkmale aus den Einzelbescheiden und nicht nur das Verzeichnis. Solange das so ist, steht es hier.

Eine unscharfe oder KI-gestützte Suche wäre die naheliegende Abkürzung und wird bewusst nicht genommen: Bei einer Zulässigkeitsfrage ist ein plausibler Treffer gefährlicher als kein Treffer.

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